1. Gültigkeit der Lieferbedingungen
1.1 Die folgenden AGB der Chairgo GmbH Hersbruck (im folgenden „Chairgo“) gelten für alle Verträge zwischen Chairgo und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit in Einzelpunkten der AGB für Verbraucher und Unternehmer unterschiedliche Regelungen gelten sollen, ist hierauf jeweils ausdrücklich hingewiesen ansonsten werden die Vertragspartner im folgenden „Besteller“ genannt.
1.2 Anders lautende Bedingungen als diese AGB gelten nicht, es sei denn sie sind ausdrücklich und schriftlich durch Chairgo angenommen worden.
2. Angebot
2.1 Alle Angebote von Chairgo sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Alle mündlichen Angaben von Chairgo bzw. deren Vertreter sowie alle telefonischen Auskünfte bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Chairgo.
3. Preise
3.1 Wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise innerhalb Deutschlands inclusive Lieferkosten. Dies bedeutet: Chairgo liefert in einem entsprechenden Lieferfahrzeug ausladebereit an die angegebene Ablieferadresse in Deutschland soweit dort vorhanden, an die Laderampe („Entladeort“).
3.2 Soweit Preise als Bruttopreise dargestellt sind, sind diese im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
4. Lieferung, Lieferzeit
4.1 Die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.
4.2 Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhe, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder durch von Chairgo nicht zu vertretende Betriebsstörungen, oder für den Fall, dass Chairgo ohne Verschulden von Vorlieferern nicht beliefert wurde, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, außer die Störung hat keinen Einfluss auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes. Auch hat Chairgo das Recht bei dauerhaften Betriebsstörungen aus den oben genannten Gründen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung auch nach Ablauf einer Chairgo etwaig gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch Chairgo gem. Ziffer 4.2.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, außer sie sind dem Besteller unzumutbar.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 12 % auf den jeweils offenen Betrag zu zahlen. Es steht dem Besteller der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Zu zahlen ist jedoch mindestens der gesetzliche Zinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
5.2 Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, so werden alle gegen ihn bereits bestehenden und noch nicht fälligen Forderungen sogleich fällig.
5.3 Für Verbraucher gilt: Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Für Unternehmer gilt: Ein Recht zur Aufrechnung - auch mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung - besteht für den Besteller nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Chairgo behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bzw. soweit andere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung offen sind bis deren insgesamten vollständigen Bezahlung vor. Dies gilt auch für Forderungen aus zeitlich später abgeschlossenen Verträgen. Der Besteller ist verpflichtet diese Waren, solange sie im Eigentum von Chairgo stehen gegen typische Gefahren wie Feuer, Wasser etc. zu versichern.
6.2 Eine Weiterveräußerung oder Belastung, auch Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet, außer es wird anderweitiges geregelt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die damit verbundene Rücknahme der Vorbehaltsware erfordert keinen Rücktritt von Chairgo vom Vertrag. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Chairgo liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Chairgo hätte dies ausdrücklich erklärt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen, sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Besteller Chairgo unverzüglich benachrichtigen.
7. Gewährleistung
7.1 Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel auf, steht dem Besteller ausschließlich das Recht auf Nacherfüllung zu. Als Mangel gilt auch eine Minderlieferung und eine Lieferung einer anderen als der bestellten Sache.
7.2 Der Besteller hat Sachmängel gegenüber Chairgo unverzüglich und schriftlich zu rügen. Die Rüge hat die Mitteilung folgender die Lieferung betreffender Daten zu enthalten: Modell, Bezeichnung und Nummer, Nummer der Auftragsbestätigung von Chairgo, Schaden- oder Mängelbeschreibung.
Für Unternehmer gilt: Unterlässt der Besteller die unverzügliche Untersuchung und Rüge, so gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des HGB, namentlich § 377 HGB.
7.3 Chairgo ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Zeit zu gewähren. Die Nacherfüllung besteht hierbei nach Wahl von Chairgo in Nachbesserung oder Nachlieferung. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl von Chairgo vor Ort beim Besteller oder bei Chairgo.
7.4 Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist.
7.5 Für Unternehmer gilt: Sachmängelansprüche verjähren in sechs Monaten.
7.6 Bei einer vom Besteller zu Unrecht erfolgten Mängelrüge ist Chairgo berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
7.7 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- u. Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
7.8 Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, nicht bei natürlicher Abnutzung und nicht bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder außerhalb der normalen Benutzung liegen. Werden vom Besteller unsachgemäße Änderungen oder Versuche einer Instandsetzung vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
8. Unmöglichkeit und Schadenersatzansprüche
8.1 Im Falle der von Chairgo zu vertretenden Unmöglichkeit ist der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der wegen der Unmöglichkeit vom Besteller nicht verwendet werden kann.
8.2 Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich auch welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Chairgo, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Chairgo beruhen.
8.3 Der Ausschluss gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist der Schadenersatz jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8.4 Für Verbraucher gilt: Dies gilt ebenfalls nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindest fahrlässigen Pflichtverletzung von Chairgo, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Chairgo beruhen.
8.5 Soweit eine Haftung von Chairgo gemäß oben genannten Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.6 Schadenersatzansprüche verjähren nach den vorhergehenden Regelungen mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.5, außer das Gesetz schreibt zwingend andere Regelungen vor..
9. Für Verbraucher gilt im Falle eines Vertragsschlusses ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Fernabsatzverträge gem. § 312 b BGB): Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht des Bestellers
Über das einem Verbraucher in diesem Falle zustehende gesetzliche Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen wird jeweils auf einem gesonderten Blatt ausführlich belehrt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hersbruck.
11. Anzuwendendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und Chairgo findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien sind dann verpflichtet die ganz oder teilweise unwirksame Klausel gegen eine wirksame Klausel zu ersetzen, die im Sinn und Zweck, namentlich den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entspricht oder ihr am nächsten kommt. |