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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl?

In den meisten Fällen nicht direkt. Die gesetzliche Krankenkasse ist für die Kostenübernahme eines Bürostuhls nur zuständig, wenn kein anderer Sozialleistungsträger infrage kommt, etwa wenn der Stuhl auch außerhalb des Berufslebens zwingend erforderlich ist. Der häufigere Weg führt über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX.

Zuständig ist hier vor allem die Deutsche Rentenversicherung, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine Erkrankung erheblich gefährdet oder gemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, meist 15 Jahre Versicherungszeit. Sind diese nicht erfüllt, kann die Agentur für Arbeit zuständig sein, bei einem Arbeits- oder Wegeunfall beziehungsweise einer Berufskrankheit die gesetzliche Unfallversicherung. Es geht dabei immer nur um Ausstattung, die über die ergonomische Grundausstattung hinausgeht, die Ihnen Ihr Arbeitgeber ohnehin schuldet.

Entscheidend für den Erfolg ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, eine nachträgliche Erstattung ist in der Regel ausgeschlossen. Sie brauchen dafür ein ärztliches Attest mit Bezug zum Arbeitsplatz sowie einen Kostenvoranschlag, den Ihnen unsere Produktexpertinnen und Produktexperten gerne erstellen. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall eine Kostenübernahme möglich ist, entscheidet ausschließlich der zuständige Träger.