Muss ich die Originalverpackung aufbewahren, um einen Artikel zurücksenden zu können?

Als privater Endkunde nicht, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Es erleichtert den Rückversand aber erheblich. Daher freuen wir uns, wenn Sie die Verpackung bis zum Ablauf der Widerrufsfrist aufbewahren. Haben Sie diese aber nicht mehr, können Sie die Ware auch anders verpacken. Wichtig: Die Ware muss so verpackt sein, dass sie den Transport unbeschädigt übersteht. Sollten Sie keine transportsichere Verpackung zur Verfügung haben, senden wir Ihnen gerne gegen Kostenerstattung einen entsprechenden Karton zu.

Als gewerblicher Abnehmer müssen Sie die Originalverpackung für eine eventuelle Rücksendung aufbewahren. Sollte diese verloren gehen, würden wir Ihnen gegen Kostenerstattung einen neuen Karton zusenden.