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Muss der Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich ja, aber nur bis zu einem bestimmten Standard. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind, und die Grundsätze der Ergonomie anzuwenden (Anhang Nr. 6 ArbStättV). Konkretisiert wird das durch die Technische Regel ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Bestimmte Produkteigenschaften wie eine bestimmte Mechanik, einen Mindest-Verstellbereich oder eine Normzertifizierung schreibt der Gesetzgeber dagegen nicht vor. Die Bundesagentur für Arbeit formuliert es so: Ergonomische Arbeitsstühle gehören zur Grundausstattung eines Arbeitsplatzes, eine höherwertige Zusatzausstattung ist dadurch nicht automatisch abgedeckt.

Was können Sie tun, wenn Sie trotzdem einen besseren Stuhl möchten? Als Erstes empfehlen wir das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Viele Vorgesetzte sind offen für Vorschläge, die der Gesundheit der Belegschaft zugutekommen, zumal Muskel-Skelett-Erkrankungen laut den aktuellen Krankenkassenreports zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit zählen und überdurchschnittlich oft zu Langzeitausfällen führen.

Liegen bei Ihnen gesundheitliche Einschränkungen vor, kommt unter Umständen eine Kostenübernahme durch einen Sozialleistungsträger in Betracht, etwa die Deutsche Rentenversicherung. Mehr dazu lesen Sie in unserer FAQ zur Kostenübernahme für einen ergonomischen Bürostuhl.

Fazit: Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsplatz stellen, der die gesetzlichen Schutzziele erfüllt, ein Bürodrehstuhl gilt dabei als Grundausstattung. Einen Stuhl mit bestimmten ergonomischen Eigenschaften kann er Ihnen nicht schulden, mit den richtigen Argumenten sind aber viele Arbeitgeber offen für Verbesserungen.