Muss der Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Angestellten Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen, die sich für die Bedingungen am Arbeitsplatz eignen. Bei bestimmungsgemäßer Benutzung muss Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sein ( § 4 BetrSichV). Das heißt leider nicht, dass er Stühle anschaffen muss, die über diesen Standard hinaus gehen und der Gesetzgeber legt keine bestimmten ergonomischen Eigenschaften fest.

Was können Sie tun, damit trotzdem ein ergonomischer Bürostuhl finanziert oder bezuschusst wird? Als Erstes empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Viele Vorgesetzte sind durchaus offen für Vorschläge, die der Gesundheit ihrer Angestellten zugutekommen. 

Er ist noch nicht überzeugt? Dann rechnen Sie ihm Folgendes vor. Ein Fehltag aufgrund von Rückenschmerzen kostet den Betrieb je nach Ihrer Arbeit zwischen 150 € und 300 €. Wenn das im Jahr einige Male passiert, rentiert sich die Investition in einen ergonomischen Bürostuhl im Handumdrehen.

Fazit: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen ergonomischen Bürostuhl mit bestimmten Eigenschaften zu stellen. Mit den richtigen Argumenten sind viele Arbeitgeber aber offen für solche Verbesserungen.